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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Herstellungskosten

Mein Mandant A besitzt seit 15 Jahren eine vierstöckige Immobilie. Bei dieser Immobilie müsste jetzt aufwendig das Dach repariert werden. A denkt nun darüber nach, statt der Reparatur ein weiteres Stockwerk aufzusetzen. Ist dies zwangsläufig Herstellung von etwas Neuem oder doch teilweise (auf Grund eines Angebots für Reparaturkosten nachweisbar) als Reparatur absetzbar? Anschlussfrage: Wenn hierdurch teilweise etwas Neues vorliegt, bleibt es dann trotzdem dabei, dass das gesamte Gebäude inklusive neuem Stockwerk aus der Zehnjahresfrist (Spekulationsgeschäft) heraus ist, oder beginnt diese bzgl. des weiteren Stockwerks oder gar für das gesamte Gebäude neu?
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