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Abzug nach § 10f EStG,Veräußerung des Grundstücks

Eine von einem Ehepaar selbst zu Wohnzwecken genutzte Immobilie wurde im Jahr 2019 umfangreich saniert und seither Sonderausgaben gem. § 10f EStG geltend gemacht. Nun soll es im 5. Jahr des Abschreibungszeitraums zur Scheidung und Veräußerung an fremde Dritte kommen. Frage 1: kann der Restbetrag im Jahr der Veräußerung geltend gemacht werden oder geht der nicht verbrauchte Teil verloren? Frage 2: kann der Miteigentumsanteil von der Ehefrau erworben werden und somit für den Ehemann das hälftige Abschreibungsvolumen der Ehefrau generiert werden? Viele Grüße, K. Grooten
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