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Abgrenzung Miete,Überschussrechner,§ 4 Abs. 3 EStG

Bei einem Einnahmen-Überschuss-Rechner haben wir die Zahlungen der Januar-2022-Miete im Dezember 2021. Wir buchen mit Datev im SKR 04 und sind uns nicht sicher, über welches Konto diese Zahlung abzugrenzen ist. In den Vorjahren wurde hierzu „1900 Rechnungsabgrenzungsposten“ verwendet, unklar ist uns, ob dies bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern verwendet werden kann oder ob hier nicht „Forderungen nach § 11 EStG (1200)“ oder ein anderes Konto zu verwenden ist.
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