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Wallbox,Nebenleistungen

Sachverhalt des Mandanten: Wenn wir den Kunden eine PV-Anlage anbieten, gilt ja der 0 Steuersatz. Für die Wallbox müssen wir aber in einer gesonderten Rechnung die MwSt. abrechnen. Frage: Wie ist es aber, wenn die Wallbox mit der PV-Anlage noch eine Software bekommt, also die Software ist eigentlich im Managementsystem der PV-Anlage nötig. Gilt hier der 0 Steuersatz oder muss für die Software die MwSt. abgerechnet werden? Ist das richtig?
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