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Arbeitszimmer im Betriebsvermögen,Ehegattengrundstück,§ 4 EStG

Mandantin X hat eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen. Die Tätigkeit findet hauptsächlich in ihrem häuslichen Arbeitszimmer statt. Das Haus gehört der Mandantin und ihrem Ehemann jeweils zu 50 %. Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer werden vom gemeinsamen Konto gezahlt. Ist das Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen? Welche Aufwendungen können für das häusliche Arbeitszimmer angesetzt werden?
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