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Private Kfz-Nutzung,Pickup-Fahrzeug,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Guten Tag, unser Mandant hat ein in der Rechtsform eines Einzelunternehmens geführtes Bauunternehmen. Im Betriebsvermögen ist ein Pickup (Doppelfahrkabine), mit dem er ausschließlich betrieblich unterwegs ist. Aufgrund des Gesamtzustands des Fahrzeugs steht ihm das Fahrzeug nicht für private Fahrten zur Verfügung. Es gibt kein Fahrtenbuch. Parallel hat er im Privatvermögen 3 auf ihn zugelassenen Fahrzeuge (ein BMW-Oldtimer, ein AUDI A3 und eine Harley). Seine Frau fährt einen Golf - ebenfalls privat zugelassen. Die familiären Verhältnisse / Nutzerkreis beschränkt sich auf das Ehepaar (ohne Kinder). Das Finanzamt geht davon aus, dass für das Fahrzeug die Möglichkeit der Nutzung für private Zwecke besteht und bewertet diese Nutzungsmöglichkeit mit mtl. 1% Bruttolistenpreises, weil kein zweites vergleichbares Fahrzeug privat zugelassen ist. Wie kann hier abgeholfen werden, denn es stehen genügend Privatfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung.
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