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Investitionsabzugsbetrag,Betriebsverpachtung,§ 7g EStG

Mein Mandant wird zum 01.01.2023 den Betrieb im Rahmen der Betriebsverpachtung im Ganzen an eine GmbH (Gesellschafter/Geschäftsführer = Tochter und Schwiegersohn) verpachten. Er selbst wird kein Gesellschafter dieser GmbH. Mein Mandant möchte bzw. muss in diesem oder nächsten Jahr noch Maschinen anschaffen, welche dann auch verpachtet werden sollen. Fragen: Kann er bei Anschaffung im Jahr 2022 in den Jahren 2020/2021 einen Investitionsabzugsbetrag im Jahresabschluss bilden (hinsichtlich aktivem Betrieb und hinsichtlich Verbleibensdauer)? Kann er bei Anschaffung im Jahr 2023 in den Jahren 2020/2021 einen Investitionsabzugsbetrag im Jahresabschluss bilden (hinsichtlich aktivem Betrieb und hinsichtlich Verbleibensdauer)? Kann er in den Folgejahren im Rahmen der Betriebsverpachtung im Ganzen die Sonderabschreibung nutzen?
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