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Einkommensteuer,Geringfügig Beschäftigter,Pkw-Nutzung

Mandant hat Maklerunternehmen und hat den Vater eingestellt, der diverse Tätigkeiten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausübt. Als Vergütung erhält er monatlich 50 € zzgl. privater Pkw-Nutzung eines gebrauchten BMW X1, laufende Benzinkosten im Jahr ca. gesamt 750 €, aus meiner Sicht kein erheblicher Kostenaufwand. Der Pkw wird auch zur Ausübung der Tätigkeit benötigt, so dass die Nutzung des Pkw betrieblich und auch privat begründet ist. Vater ist Rentner, wollte als Vergütung lieber die Pkw-Nutzung als eine Geldzahlung. FA möchte das Arbeitsverhältnis nicht anerkennen. Begründung: Die Gestellung eines PKW bei dieser Konstellation ist unüblich. Dass der Vater für das Unternehmen arbeitet, wird nicht angezweifelt. Wie ist hier die Rechtslage?
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