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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Ein Mandant hat auf einem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage mit 15 kWp, diese ist also nunmehr steuerfrei bei der Umsatzsteuer. Er wird an die Mieter den Strom verkaufen, der Rest wird eingespeist. Mandant ist sonst kein Unternehmer. Bei der Umsatzsteuer müsste dann mit der Neuregelung nichts veranlasst sein, im Übrigen § 19 UStG, Kleinunternehmerregelung. Wie sieht das bei der Einkommensteuer aus? Muss da eine Gewinnermittlung gemacht werden? Oder ist der Verkauf des Stroms „einkommensteuerfrei“?
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