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Darlehen an GmbH,Teileinkünfteverfahren,Werbungskosten

Unser Mandant ist zu 50 % an einer GmbH beteiligt. Mandant nimmt ein Darlehen auf um dieses an die GmbH weiterzuleiten (Darlehensvertrag Mandant an GmbH). Jetzt stellen sich folgende Fragen: 1. Kann unser Mandant die Zinsen, welche er zahlt, auch als Werbungskosten von den Zinsen, welche er von der GmbH erhält, abziehen und nur den Mehrbetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern? 2. Wenn nicht, wie wird hier die Besteuerung vorgenommen? Abgeltungsteuer zählt hier nicht, oder? 3. Kann die GmbH die Zinsen für das Darlehen auch direkt an die Bank zahlen? 4. Oder sollte das Darlehen 1:1 an die GmbH weitergereicht werden? Ohne Aufschlag? Er möchte gern einen Aufschlag für das Darlehen nehmen; wenn dies nicht geht, müsste hier eine andere Vergütung erfolgen.
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