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Pauschalierung,Mitarbeiter

Ein Unternehmen mit weltweiten Konzernmitarbeitern veranstaltet Events bei denen eigene Mitarbeiter, Konzernmitarbeiter und manchmal auch fremde Geschäftspartner teilnehmen. Unsere Frage betrifft die lohnsteuerliche und sv-rechtliche Beurteilung der Konzernmitarbeiter. Solange es sich um eigene oder im Konzern inländische Mitarbeiter handelt, ist die Lage klar. Es wird mit 30% nach § 37b EStG versteuert und die Sachzuwendung ist sv-pflichtig. Schwieriger ist die Lage mit ausländischen Konzernmitarbeitern. Lt. Literatur nehmen Konzernmitarbeiter eine Sonderstellung ein. Arbeitnehmer verbundener Unternehmen zählen als Dritte und gehören daher zum Pauschalierungskreis der Nichtarbeitnehmer. Eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung wäre die Folge. Und hier unsere Frage, an der wir hängen. Konzernmitarbeiter, die im Ausland tätig sind, wie Japan, China, Frankreich, Canada etc., sind für diese die speziellen Konzernregeln anzuwenden oder die für im Ausland ansässige Geschäftspartner und deren Angestellte? Diese sind ganz klar befreit von der Pauschalversteuerung und in der Folge auch in der Sozialversicherung. Denn die Vereinfachung der Pauschalierung auf ausländische Mitarbeiter bedarf es nicht, wenn die Zuwendungen nicht zu den im Inland zu besteuernden Einkünften gehört. Wie behandeln wir in- und ausländische Konzernmitarbeiter bei der Pauschalierung nach § 37b EStG? Vielen Dank vorab
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