Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

ESt und USt zu PV-Anlagen,Sonder-AfA für VZ 2021,einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Beurteilung nach JStG 2022

Ich bin gerade dabei, bei einer Mandantin mit einer PV-Anlage aus dem Jahr 2018 für 2021 letztmalig eine Gewinnermittlung zu erstellen. Diese Anlage wird ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ertragsteuerfrei. Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht und der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Der Eigenverbrauch liegt dabei im Schnitt bei 30 %. Kann ich für diese Anlage im Jahr 2021 eine Sonderabschreibung geltend machen? Es wäre ja in diesem Veranlagungszeitraum letztmalig möglich. Bei einem anderen von mir betreuten Mandanten stellt sich folgendes Problem: Der Mandant betreibt ein Gewerbe, welches er Ende März diesen Jahres aufgibt. Zu den aktivierten Wirtschaftsgütern gehört auch eine PV-Anlage, welche nach der Aufgabe von meinem Mandanten weiter betrieben wird. Wie muss ich bei der Geschäftsaufgabe mit der PV-Anlage verfahren im Hinblick auf Ertrag- und Umsatzsteuer? Da für die Anlage auch Umsatzsteuer anfällt, müsste diese auch nach der Aufgabe weiterhin vierteljährlich angemeldet werden. Muss dafür eine neue steuerliche Erfassung gemacht werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen