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Außerordentliche Einkünfte,§ 34 EStG,Fünftelregelung

Ein Mandant hat mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, dass er aus dem Betrieb ausscheidet und eine Abfindung für das Ausscheiden erhält. Das Gehalt für das Jahr bis zum Ausscheiden zur Jahresmitte beträgt ca. 90.000 €, die Abfindung ca. 300.000 €. Die Abfindung soll nun im auf das Ausscheiden folgenden Jahr abgerechnet und ausgezahlt werden. Steht der Jahreswechsel der Anwendung der 1/5-Regelung entgegen? Führt der Jahreswechsel dazu, dass keine Zusammenballung von Einkünften mehr vorliegt?
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