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Familienleistungsausgleich,Minderjähriges Kind-Auslandsstudium,§ 31 EStG

Das 16-jährige Kind unseres Mandanten hat im Ausland ein Studium begonnen. Er erhält für dieses Kind Kindergeld. Es sind für den Steuerpflichtigen Kosten für die ausländische Universität, Bücher, Unterhaltskosten sowie für die Unterbringung/Wohnung im Ausland angefallen. Eine Eingabe unter der Anlage Kinder ist programmtechnisch nicht möglich, da das Kind unter 18 Jahre ist, als außergewöhnliche Belastung ebenfalls nicht, da Kindergeld an den Steuerpflichtigen fließt. Unter dem Punkt Sonderausgaben kann man nur Kosten der eigenen zweiten Berufsausbildung eintragen. Unsere Frage: Sind diese Kosten für den Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung nicht absetzbar, da im Steuergesetz nicht verankert?
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