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Nachträgliche Betriebsausgaben,PVA JStG 2022 § 3 Nr. 72 EStG

Sachverhalt: Herr P hat eine PV-Anlage im Jahr 2018 mit 14 Kwp angeschafft. Nachdem PV- Anlagen ab 2022 nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen, hat Herr P die Zahlung der Umsatzsteuer – Voranmeldung für das 4. Vj. 2021 als nachträgliche Betriebsausgaben bei der Einkommensteuererklärung 2022 geltend gemacht. Das Finanzamt hat die nachträglichen Betriebsausgaben mit der Begründung, dass ab 2022 keine Einnahmen und Ausgaben für PV-Anlagen mehr geltend gemacht werden können, gestrichen. Eine Änderung des Einkommensteuerbescheides 2021 ist nicht möglich, da bereits im April 2022 der Bescheid erging und somit rechtskräftig war, bevor die gesetzlichen Änderungen für PV-Anlagen bekannt waren. Frage: Wie kann Herr P die bezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 4. Vj. 2021 bei der Einkommensteuer geltend machen?
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