Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Annahme stl. Liebhaberei durch FA,Berufl. Begründung d. Kostenentstehung

Mandantin A ist ausgebildete Kindertherapeutin. Zu den therapeutischen Maßnahmen gehört auch ein begleitender Therapiehund. A wird in 2014 bis 2016 ausgebildet wodurch aber nur geringe Verluste entstanden sind, da bereits Einnahmen über den Therapiehund generiert wurden. Seit 2017 versucht A, die zunächst Räume in einer Praxis angemietet hatte, Räume zu finden in denen die Tätigkeit im Rahmen eines Kurssystems ausgeübt werden kann. Die Räume in der Praxis mussten nachweisbar aufgegeben werden, da zunehmend Schwierigkeiten mit der Inhaberin entstanden sind. Neue Räumlichkeiten wurden erst in 2019 gefunden und ein Fünf-Jahres-Vertrag abgeschlossen. Mangels Räumlichkeiten (Bemühungen und Gründe für ein Scheitern von Mietverträgen in der Zwischenzeit nachweisbar) entstanden auch in 2017 und 2018 kleinere Verluste. In 2019 wurden die neuen Räumlichkeiten umgebaut und im März 2020 sollten fünf Kurse, die bereits ausgebucht waren stattfinden. Die Umsätze aus den Kursen hätten zu einem Gewinn geführt. Durch die Corona-Pandemie und dem folgenden Lockdown, mussten alle Kurse abgesagt werden. Die Kosten für die Miete liefen weiter. Auch in 2021 konnten keine Kurse durch wiederholten Lockdown und Schließungsanordnung durchgeführt werden. Auch für 2019 und 2020 entstehen Verluste, die diesmal mit EUR 30.000,00, insbesondere durch den Umbau und Investitionen in die Räume, recht hoch ausfallen. Das Finanzamt erlässt die Steuerbescheide 2014 bis 2020 bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht vorläufig. In 2022 versuchte A die Kurse wiederzubeleben. Noch immer ist die Verunsicherung der Eltern jedoch groß, so dass kein Kurs mehr zustande gekommen ist. A gibt das Vorhaben der Selbstständigkeit in 2022 auf und lässt sich anstellen. Sie muss aber noch immer die Miete für die Räumlichkeiten zahlen. Mit der Einkommensteuererklärung 2021 (Verlust EUR 9.000,00 der ausschließlich durch die Miete entstanden ist. Alle weiteren Kosten werden durch die Einnahmen über den Therapiehund abgedeckt) wird dem Finanzamt der Vorschlag unterbreitet, die Verluste letztmalig anzusetzen, auch wenn der Mietvertrag von bis 2024 läuft. Das Finanzamt erlässt kommentarlos Änderungsbescheide für 2014 bis 2020 und versagt die Verlust auf den Verweis, dass ein "Totalgewinn von EUR 43.187,13-" entstanden ist und damit keine Gewinnerzielungsabsicht bestand. Zu Recht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen