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Betriebsaufgabe,Zeitpunkt der Aufgabehandlung

Guten Tag, mein Mandant hat eine Anwaltskanzlei im Anbau seines Hauses geführt. Der Anbau ist Betriebsvermögen. Zum 31.12.2021 hat sich der Anwalt altersbedingt aus dem Geschäft zurückgezogen und der Anbau stand leer. Eine Betriebsaufgabe wurde bisher nicht erklärt. Im Jahr 2022 wurde der Anbau dann so umgestaltet, dass an einen Unternehmer vermietet werden konnte, der im unteren Teil des Anbaus eine Hausverwaltung betreibt und im oberen Teil wohnt. Frage: ist durch die Umgestaltung der früheren Anwaltskanzlei in z.T. Wohnraum bereits im Jahr 2022 eine Betriebsaufgabe entstanden ohne dass diese ausdrücklich erklärt werden musste? Betriebsaufgabe durch konkludentes Handeln? Mit freundlichen Grüßen
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