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Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag,Mehraktige Berufsausbildung

Eine Mandantin hat ein Kind, 21 Jahre alt. Das Kind hat erst die mittlere Reife und jetzt eine Ausbildung/Lehre als Fachinformatiker abgeschlossen. Nun soll die Fachhochschulreife erreicht werden. Dazu wird nochmals eine entsprechende Schule besucht. Danach soll ein duales Fachhochschulstudium erfolgten. Ausbildungsziel ist Dipl.-Informatiker. Meine Frage: Hat das Kind mit dem Abschluss der Lehre seine erste Berufsausbildung abgeschlossen und der Bezug von Kindergeld/Gewährung des Kinderfreibetrags endet? Oder handelt es sich insgesamt um einen einheitlichen Ausbildungsgang, der mit dem Masterabschluss als Dipl.-Informatiker endet? Wenn die Erstausbilung noch nicht abgeschlossen ist: Was ist wärend der jetzt folgenden Schulphase bis zur Erreichung der Fachhochulreife?
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