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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 13 Abs. 7 EStG,§ 9 UStG,§ 15a UStG,Vermietung durch Kommanditisten

Mandantin ist eine GmbH & Co. KG, Kommanditistin der KG nur eine Person. Das Gebäude, in dem sich eine Werkstatt und das Büro des Unternehmens befinden, steht im Eigentum der Kommanditisten und wird daher in Sonderbetriebsvermögen der Kommanditistin ausgewiesen. Das Unternehmen zahlt keine Miete. Eine Reparaturrechnung für das Dach des Gebäudes wurde an die GmbH & Co. KG gestellt. Wie ist der Vorgang zu behandeln? Ist die Reparatur als Betriebsausgabe bei der GmbH & Co. KG mit Vorsteuerabzug zu sehen, oder gilt sie bei der Kommanditistin als Betriebsausgaben im Sonderbetriebsvermögen ohne Vorsteuerabzug?
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