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Fahrtkosten Unternehmer,Entfernungpauschale,Reisekosten,§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Mein Mandant Herr H. ist gewerblich tätig (als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer). Für die Fahrten zu seinen Kunden nutzt er einen im Privatvermögen gehaltenen Pkw. Meine Frage: Ist die als Betriebsausgabe in Abzug zu bringende Fahrtkostenpauschale im Jahr 2022 bei einer einfachen Entfernung von z. B. 30 Kilometern wie bisher mit Euro 0,30 pro gefahrenen Kilometer zu berechnen (30 Kilometer x 2 x Euro 0,30 = Euro 18,00) oder gilt auch für diese betrieblichen Fahrten der erhöhte Kilometersatz ab dem 21. Kilometer von Euro 0,38 (40 Kilometer x Euro 0,30 = Euro 12,00 + 20 Kilometer x Euro 0,38 = Euro 7,60 = insgesamt 19,60)?
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