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§ 35a EStG,Austausch Salztabletten,Miteigentümer

1_ Salztabletten für die Enthärtungsanlage: Wenn die Salztabletten HNDL fähig sind, es gibt keinen Hausmeister, es sind 11 ET-Häuser als WEG und ein ET besorg die Salztabletten. Unter was fallen diese Kosten: 35a Abs.2 HNDL oder Abs.3 Handwerkerlstg.? 2_ Falls Punkt 1 keine Kosten im Sinne 35a EStG darstellen, wäre folgende Konstellation denkbar: Ein Miteigentümer (ohne Anstellung bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) macht einmal im Jahr den Auftrag "Auffüllen der Salztabletten". Er bekommt dafür einen Auslagenersatz von 256 EUR zuzüglich der 1 zu 1 erstatteten Kosten für die Salztabletten aus dem Baumarkt für 100 EUR. Frage: Sind die Auslagen von 256 EUR zzgl. der 100 EUR Tabletten dann ansatzfähig als haushaltsnahe Dienstleistung?
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