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Verschmelzung,Steuerliche Erfassung

Mit notarieller Urkunde von August 2023 wird die B-GmbH auf die A-GmbH verschmolzen. Der Verschmelzung wird die Schlussbilanz der B-GmbH zum 31.12.2022 zu Grunde gelegt. Laut Urkunde erfolgt die Übernahme des Vermögens der B-GmbH im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022, 24.00 Uhr. Vom 1.01.2023, 0.00 Uhr an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der B-GmbH gelten alle Handlungen der B für Rechnung der A-GmbH vorgenommen. Die Eintragung im Handelsregister erfolge am 29.09.2023. Die Finanzverwaltung wünscht eine Abbildung des Sachverhalts bereits im Jahresabschluss der A-GmbH zum 31.12.2022. Ist Ihnen dazu entsprechende Literatur bekannt?
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