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Mandant P-GmbH hat in 2020 und 2021 einen IAB gebildet. Er beabsichtigte damals eine PV-Anlage anzuschaffen und den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen bzw. weiterzuverkaufen. Ende 2022 wurde die PV-Anlage (9 kw) gebaut und in 2023 fertig installiert, d.h. Fertigstellung 1/2023. Die Bestellung erfolgte bereits vor der neuen Rechtslage in 2022!. Die PV-Anlage hat die GmbH auf einem Dach installiert das der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmBH von seiner Ehefrau angemietet hat, der Strom soll an die dortigen Mieter weiterverkauft werden. Ein Stromverbrauch durch die GmbH selbst erfolgt nicht. Frage: Kann die GmbH den IAB auf die PV-Anlage nach dem neuen BMF-Schreiben vom 17.7.2023 begünstigt auflösen? Was gilt wenn a) nur ins Netz eingespeist wird b) der Strom an die Mieter weiterverkauft wird und nur der überschüssige Strom ins Netz eingespeist wird
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