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§ 48 EStG,§ 48a EStG,§ 48b EStG

Ein deutscher Bauunternehmer (A) kann für einige Subunternehmer keine Freistellungsbescheinigungen nach §48b EStG vorlegen. Ein Steuerabzug wurde nicht vorgenommen. Die Subunternehmer haben 100% ihrer Rechnungen bezahlt bekommen. Es handelt sich um Subunternehmer aus Deutschland und Polen. Die Rechnungen unterliegen §13b UStG. Fragen: Welche Auswirkungen hat das auf den Abzug der Nettorechnungen als Betriebsausgabe? Darf das Finanzamt ohne weiteres Haftungsbescheide gegen den (A) erlassen, auch wenn die Subunternehmer keine Steuerschulden haben?
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