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Abfärbung gewerbl. Einkünfte bei Betrieb PVA,Gestaltungsvarianten (GbR und EinzelU),§ 3 Nr. 72 Satz 3 EStG n.F.

Die Eheleute A + B sind Eigentümer eines vermieteten Bürogebäudes. Die Grundstücksgemeinschaft erzielt Einkünfte nach § 22 EStG, folglich Privatvermögen. Auf dem Dach soll eine PV-Anlage installiert werden, der Strom wird ausschließlich an einen fremden Unternehmer gegen Entgelt überlassen, es besteht also kein Energielieferungsvertrag mit einem Energieunternehmen. Es bestehen die Alternativen, dass nur A oder A+B die PV-Anlage erwerben. Ziel ist es, 1. eine gewerbliche Infektion mit der Immobilie der Grundstücksgemeinschaft A+B zu vermeiden, 2. die steuerlichen Vorteile (Sonder-AfA/IAB etc.) sollen in die Einkommensteuerveranlagung der Eheleute einfließen. Die Gründung einer UG/GmbH ist somit ausgeschlossen. Wer darf investieren? 1. A 2. A+B
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