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Handwerkerleistungen,§ 35a EStG,Garage

Meine Mandanten haben auf dem Grundstück ihres Einfamilienhauses im Jahr 2021 eine Doppelgarage neu errichten lassen. Vorher gab es dort noch keine Garage. Kann man die Arbeitsleistung/Lohnkosten (sind separat ausgewiesen) aus der Abschlagsrechnung als Handwerkerleistungen im Jahr 2021 berücksichtigen? Die Abschlussrechnung wurde erst im Jahr 2022 erstellt. Ist der Neubau einer Garage auf dem schon bestehenden Grundstück/an dem schon bestehenden Einfamilienhaus als Handwerkerleistung überhaupt begünstigt?
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