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Sonstige Leistung,Grundstücksleistung

Wir betreuen eine Innenarchitektin, die auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweist. Unsere Mandantin hat einen Auftrag von einer in Deutschland ansässigen Kundin (keine Unternehmerin) erhalten: die Kundin möchte ihr Ferienhaus in Frankreich umgestalten. Unsere Mandantin hat die Räume in Frankreich vermessen (Fahrt nach Frankreich), die Pläne und Zeichnungen im Büro in Deutschland gefertigt. Handelt es sich hier um eine B2C-Leistung nach §3a(1) UStG, die Rechnung wird mit Umsatzsteuer ausgestellt, da der Leistungsort der Unternehmersitz ist oder um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, mit der Ortsverlagerung nach Frankreich. Die Rechnung , die an eine Privatperson geht, wird unter Hinweis auf die Ortsverlagerung nach §3a Abs. 3 Nr. 1 UStG als in Deutschland nicht steuerbar und ohne Umsatzsteuer erstellt. Vorab herzlichen Dank!
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