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PV-Anlage Nullsteuersatz,Bauträger

Eine Bauträgergesellschaft errichtet ein Wohnhaus (EFH), auf dem jetzt im Zuge der Fertigstellung in 2023 eine Aufdach-Fotovoltaikanlage (unter 30 kW) installiert wird. Da sich der Verkauf des Hauses derzeit schwierig gestaltet, soll die Fotovoltaikanlage bis zum Verkauf durch die Gesellschaft selber betrieben und der überschüssige Strom (dh soweit nicht zum Betrieb der Wärmepumpe etc. benötigt) eingespeist werden, um wenigstens solange geringe Einnahmen zu erzielen. Eine weitere Nutzung des Hauses erfolgt bis auf weiteres nicht, es soll ja verkauft werden. Der Lieferant der Fotovoltaikanlage geht von einer Lieferung zu 0% Umsatzsteuer aus. Fragen: 1. Ich gehe davon aus, dass die Bauträgergesellschaft aufgrund der Bauträgerumsätze (deutlich über 22000 EUR) kein Kleinunternehmer sein kann, weil die steuerbefreiten Umsätze dennoch zum Gesamtumsatz i.S.d. § 19 zählen, richtig? 2. Kann die Fotovoltaikanlage zu 0% Umsatzsteuer geliefert werden, auch wenn das Haus zwar zum Wohnen bestimmt ist, aber tatsächlich aufgrund Leerstand noch nicht dazu genutzt wird? 3. Unterliegt die Einspeisevergütung in jedem Fall 19% Umsatzsteuer?
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