Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Investitionsabzugsbeträge § 7g EStG,Batteriespeicher und Schnellladestation

A betreibt als Einzelunternehmer eine Gaststätte auf eigenem Grund und Boden. Er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich und ist als regelbesteuernder Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Die Gewinngrenze von 200.000 € gem. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Bst. b EStG wird nicht überschritten. Auf dem Dach des Gaststättengebäudes betreibt A eine PV-Anlage (55 kWp). Die Anlage ist Betriebsvermögen des Gaststättenbetriebs. Der erzeugte Strom wird nahezu ausschließlich im Gaststättenbetrieb verbraucht (Kühlhäuser, Klimaanlagen, Beleuchtung, etc.). Die PV-Anlage ist seit 2021 in Betrieb. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung i. S. § 3 Nr. 72 EStG liegen nicht vor. Im Jahr 2023 wurde vom Gaststättenbetrieb für 160.000 € ein Stromspeicher angeschafft, um den tagsüber erzeugten Strom, nachts für den Betrieb der Kühlhäuser, etc. zur Verfügung zu haben und so nicht teuer vom Energieversorger zukaufen zu müssen. Der Stromspeicher ist technisch nach dem Wechselrichter der PV-Anlage installiert. Im Jahr 2024 beabsichtigt A die Anschaffung einer Schnellladesäule (E-Ladestation), um seinen Gästen in der Zeit ihres Aufenthalts in der Gaststätte, die Aufladung ihres E-Fahrzeugs zu ermöglichen. An der Schnellladestation können bis zu 4 Fahrzeuge parallel geladen werden. Die Schnellladesäule wird auf dem Parkplatz der Gaststätte errichtet; geplante AHK 80.000 €. Die Gebühren für die Stromladung werden direkt mit den Leistungsempfängern an der Ladesäule abgerechnet. Der Ladestrom wird entweder von der PV-Anlage/Stromspeicher oder vom Stromversorger bezogen (Einzelaufzeichnung durch separate Zähler). Fragen: 1. Kann für den im Jahr 2023 angeschafften Stromspeicher im Jahr 2022 im Gewerbebetrieb Gaststätte ein Investitionsabzugsbetrag i. S. § 7g EStG gebildet werden? 2.Kann für die Anschaffung der Schnellladesäule im Gewerbebetrieb Gaststätte im Jahr 2022 ein Investitionsabzugsbetrag i. S. § 7g EStG gebildet werden? Wenn nein, kann in einem in 2024 neu zu gründenden Einzelunternehmen, dessen Hauptgeschäftszweck der Betrieb der Schnellladestation ist, in der Einkommensteuererklärung 2022 ein Investitionsabzugsbetrag i. S. § 7g EStG hierfür gebildet werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen