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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Wallbox

Eine Grundstücks-GbR mit kurzfristiger Vermietung von Ferienwohnungen plant die Installation einer Wallbox, um Gästen und Dritten Strom aus der PV-Anlage gegen Entgelt zur Verfügung stellen zu können. Durch das JStG sind Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage steuerfrei (Voraussetzungen sind erfüllt). Ebenfalls kommt es nicht mehr zur Abfärbung nach § 15, § 3 Nr. 72 Satz 3 EStG. Ausgaben sind in diesem Zusammenhang nach § 3c EStG ebenfalls nicht mehr abziehbar. Mir geht es um die Wallbox. Diese hat ja nicht direkt etwas mit der PV-Anlage zu tun. Kann die Wallbox abgeschrieben werden? Führt die Lieferung des Stroms an Dritte ggf. zu einer gewerblichen Abfärbung?
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