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Abtretung Lebensversicherung,Altvertrag,§ 10 Abs. 1 EStG

Ehegatten sind Eigentümer eines Einfamilienhauses. Beide Ehegatten sind Arbeitnehmer und haben keine weitere Einkünfte. Das EFH ist über ein Darlehen finanziert. Die Sicherung des Darlehens erfolgt über eine Lebensversicherung (Altfall), die an die Bank abgetreten wurde. Das EFH soll unentgeltlich auf die Tochter übertragen werden. Die Tochter wohnt ebenfalls mit in dem Haus. Das Darlehen und die Lebensversicherung verbleiben bei den Eltern. Auch die Grundschuld bleibt so bestehen. Die Tochter hat nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Ein Vermietungsverhältnis mit den Eltern nach der Übertragung wird nicht vollzogen. Kann es durch die Übertragung des Hauses zu einer schädlichen Abtretung der Lebensversicherung kommen, wenn diese zur Ablösung des Darlehens ausgezahlt wird?
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