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Hochpreisiger Pkw im BV,Angemessenheit,Vorsteuerabzug,§ 4 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, A betreibt seine Handwerkstätigkeit in Form eines Einzelunternehmens. Umsatz: ca. 500.000 € (2023 hochgerechnet) ca. 330.000 € (2022) Gewinn: 150.000 € (2023 hochgerechnet) ca. 100.000 € (2022) A kauft sich einen Sportwagen Porsche Taycan GTS i. H. v. netto 134.828,97 € und ordnet diesem seinen Betriebsvermögen zu. Eine mind. 50 % betriebliche Nutzung wird angenommen. Der Nachweis wird mittels repräsentativem Fahrtenbuch gezeigt. Die unentgeltliche Wertabgabe wird monatlich nach der sog. 1%-Regelung berücksichtigt. Folgende Fragen ergeben sich hieraus für uns: - Kann der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb vom Finanzamt verwehrt werden? - Besteht eine Problematik bezüglich der Verhältnismäßigkeit als Betriebsausgabe unter Beachtung der o. g. Werte mit der Folge, dass der Ansatz insgesamt nicht anerkannt wird? Haben Sie eine alternative Lösung zur Berücksichtigung der PKW-Kosten, sollte der Ansatz wie oben dargestellt aus Ihrer Sicht nicht möglich sein? Danke vorab für Ihre Hilfe und beste Grüße, Pascal Hill
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