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Änderungsnorm Schenkungsteuerbescheid,Freibetrag

Frau L erhält Schenkungen von Eltern von über 400.000 Euro. Frau L war sich nicht bewusst, dass FB von 400.000 Euro pro Elternteil gilt und gibt Erklärungen ab, dass Geldbeträge vom Vater zugewendet wurden. Bescheid ist inzwischen bestandskräftig. Kann L eine Korrektur des Schenkungsteuer beantragen, wenn Geldbeträge nachweislich von beiden Elternteilen geschenkt wurden (gemeinschaftliches Konto)?
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