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Anschaffungsnahe Aufwendungen,Grundsätzliches,Gestaltung vor Erwerb,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Mein Mandant beabsichtigt, eine Eigentumswohnung (E 1) zu kaufen und diese zu vermieten (Verkäufer ist ein fremder Dritter, keine Familie). Der Kauf soll im November 2022 stattfinden, Kaufpreis ca. 130.000 €. Die Wohnung liegt in einem Gebäudekomplex mit 20 Wohnungen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer der Wohnung hat mein Mandant erfahren, dass der Grundstücksverwalter der Eigentümergemeinschaft eine Dämmung der Außenfassade plant. Die Eigentümergemeinschaft hat zugestimmt und die Sanierung beschlossen. Der Anteil der E 1, der auf die Sanierung entfällt, beträgt ca. 70.000 €. Die Sanierung soll durchgeführt werden Anfang 2023. Handelt es sich bei den Kosten um nachträgliche Anschaffungskosten der Wohnung? Oder handelt es sich um Werbungskosten? Falls ja: Könnten die Aufwendungen für die Dämmung bereits vor Eigentumsübergang geleistet werden? Welche Folgerungen wären hieraus zu ziehen?
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