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Sonder-AfA für Denkmalschutz,Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG,Geltung für Gesamtrechtsnachfolger

Meine Mandantin A hatte für ein zum Teil eigengenutztes und vermietetes Denkmalschutz-Objekt die Denkmal-Schutz-AfA nach § 7i EStG und für den eigengenutzten Bereich § 10f EStG in Anspruch genommen. Nach dem Tod der Mandantin A haben als Erben die beiden Söhne B und C das Objekt übernommen. Können die beiden Söhne als Gesamtrechtsnachfolger die Sonder-AfA nach § 7i EStG in Anspruch nehmen? Die beiden Söhne haben die Sonder-AfA nach § 7i EStG bisher noch nie in Anspruch genommen. Gilt hier für die beiden Gesamtrechtsnachfolger die Fußstapfentheorie? Muss eine neue Bescheinigung der Gemeinde über die Denkmalschutzmaßnahmen beantragt werden, oder gilt die Bescheinigung der verstorbenen Mutter für die Söhne fort?
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