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Sanierung,Herstellungskosten,Erhaltungsaufwand

Eine Unternehmung in Rechtsform einer GmbH plant gerade die Gebäudesanierungsmaßnahmen (Altbauten) für die nächsten Jahre und braucht eine Strategie für die Buchhaltung. In der Literatur finden sich u. a. Hinweise, dass, sofern Sanierungsmaßnahmen den Gebäudewert in erheblichem Maße verbessern, die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder den Wohnstandard deutlich anheben, eine Aktivierungspflicht besteht. Wenn das Unternehmen jetzt losgeht und eine Modernisierung für ein Haus plant, dann werden sich mehrere Maßnahmen unmittelbar aneinanderreihen. Hierzu gehören u.a. : – Einblasdämmung in das Mauerwerk – Neue Fenster – Neue Heizung und Fußbodenheizung statt Heizkörpern – Neue Bäder und Fliesen – Neuverkabelung der Elektronik – Neue Wand- und Bodenbeläge – etc. Es ergeben sich dann schon mal bis zu 1.400 € je qm Fläche für die Sanierung. Die Gebäude sind zum Teil aus den Jahren 1972–1974 und haben ggf. bereits die Abschreibungsdauer von 50 Jahren erreicht. Die selbst erstellten Gebäude stammen aus den Jahren 1994–1996 und sind somit fast 30 Jahre alt. Den Wohnstandard deutlich anheben werden die Maßnahmen nur, weil der Wohnstandard 2023 ein anderer ist als z.B. 1974 oder auch 1993. Grundsätzlich ist der Standard aber heute so, wie dieser in 1993 nach dem Stand der damaligen Technik geplant und gebaut wurde. Daher sind die Maßnahmen heute kein Luxus oder ähnliches. Fragen: 1. Wann sorgen Sanierungsmaßnahmen im Steuerrecht dafür, dass der Gebäudewert im erheblichem Maße verbessert wird? Die 15%-Grenze ist meiner Sicht kein Indiz, richtig? 2. Wird eine Kernsanierung in jedem Fall die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder sind z.B. 20 Jahre Rest-AfA noch genug, ohne dass auf die Nutzungsdauer Bezug genommen wird? 3. Der Mandant ist der Meinung, dass es richtig sei, wenn er sage, dass Einzelmaßnahmen aus dem oben genannten Katalog als Instandhaltungsaufwendungen (Kosten) durchgehen, während kumulierte Modernisierung-/Sanierungsmaßnahmen als Paket aktivierungspflichtig sind, da diese mit Sicherheit 15 % der ursprünglichen AHK übersteigen? Bitte nehmen Sie hierzu Stellung.
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