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Selbständige Einkünfte,V u V / Abfärbetheorie

Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Sachverhalt bitten wir Sie Stellung zu nehmen: Meine Mandanten üben eine Tätigkeit in der Gesellschaftsform einer GbR aus. Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck der Tanzschule dienende Tätigkeit gerichtet. Sie übt nach § 18 EStG eine selbständige Tätigkeit aus. Zum 01.07.2023 wird ein neues Studio angemietet. Da die Räumlichkeiten sehr groß sind, werden Teile der angemieteten Fläche untervermietet. Die Vermietung an die GbR erfolgt mit Umsatzsteuer. Es stellen sich nun folgende zwei Fragen: - Führt die Untervermietung (kurzfristig auf Stundenbasis an Trainer / Vereine etc. und bisher eine langfristige Vermietung über 1,5 Jahre) zu einer gewerblichen Tätigkeit? - Gibt es prozentuale Grenzen, innerhalb welcher die GbR vermieten kann, ohne gewerbliche Einkünfte zu erzielen? - Unter welchen Voraussetzung kann an die Untermieter eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung erfolgen? Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
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