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Auszahlung Direktversicherung,Altvertrag,§ 20 EStG

Meine Mandantin, Frau K, erhielt im Jahr 2021 die Auszahlung aus einer Lebensversicherung (einmalige Kapitalzahlung zuzüglich Leistungen aus der Schlussüberschussbeteiligung und der Beteiligung an den Bewertungsreserven). Bei dieser Versicherung handelt es sich laut dem Versicherungsvertrag um eine Lebensversicherung mit dynamischem Zuwachs von Leistungen und Beitrag Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall. Der Abschluss der Versicherung erfolgte im Jahr 1981. Die versicherte Person ist Frau K. Der Versicherungsnehmer ist der damalige Arbeitgeber. Für diese Versicherung liegt auch eine Versicherungszusage des Arbeitgebers vor, dass als Maßnahme der betrieblichen Altersversorgung für die Arbeitnehmerin Frau K eine Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall abgeschlossen wird (= Direktversicherung?). Im Jahr 2004 ist Frau K aus dem Betrieb ausgeschieden. Seit April 2004 werden die Beiträge von Frau K bezahlt. Versicherungsnehmerin ist seitdem Frau K. Meine Frage hierzu: Wie ist die Auszahlung der Versicherung in der Einkommensteuererklärung des Jahres 2021 von Frau K anzugeben?
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