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§ 35a EStG,Haushaltsnahe Diensleistungen - Lohnkostenanteil,Anzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant erhält eine Abschlagsrechnung für eine Handwerkerleistung im Jahr 2022. In dieser Rechnung wird pauschal abgerechnet ohne separaten Ausweis des Arbeitsentgelts. Die Schlussrechnung wird in 2023 erstellt. Hier erfolgt der Ausweis des Arbeitslohns für die gesamte Leistung. Sind die gesamten Handwerkerleistungen in der Steuererklärung 2023 geltend zu machen?
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