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Investitionsabzugsbetrag,Zeitliche Voraussetzungen,Betriebseröffnung,§ 7g EStG

Guten Tag, unser Mandant möchte für das Jahr 2022 einen Investitionsabzugsbetrag nach 7g in max. Höhe von 200T€ in seiner Steuererklärung geltend machen für einen Betrieb, der sich noch in der Betriebseröffnungsphase befindet (Anschaffung PV-Anlage). Ist es zutreffend, dass er dann 3 Jahre Zeit hat, um die Investititon vorzunehmen, also bis 2025. Oder muss die Investition im Folgejahr 2023 erfolgen, wenn es sich um einen Betrieb in der Eröffnungphase handelt. Vielen Dank
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