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Einkommensteuer,Kostenaufteilung,Häusliches Arbeitszimmer

Ich habe einen Mandanten, der im Keller (Hobbyraum) sein Arbeitszimmer (Anlage G) hat. Im Keller befinden sich auch noch andere Kellerräume und auch die Heizung, das Öllager, Vorratsräume. Im EG und OG habe ich die ganz normale Wohnflächenberechnung. Nun stellt sich die Frage, wie ich die Räume im Keller (inkl. Arbeitszimmer) für die prozentuale Aufteilung meiner laufenden Hauskosten hier mit einbeziehen muss, da diese ja grundsätzlich „Nutzfläche“ darstellen. Hier wäre interessant, ob ich die restlichen Kellerräume (inkl. Heizung, Öllager) hier auch noch mit einbeziehen muss.
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