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Grundlagenbescheid,Folgebescheid

Bei einer Ärzte GbR findet für den VA 2018 derzeit eine Außenprüfung statt. Die Änderungen betreffen u.a. die Feststellungen über einen Veräußerungs- und Aufgabegewinns. Der geplante Abschluss der Prüfung ist der Januar 2024. Die Übernahme der Äbderung der Feststellungen in die Einkommensteuererklärungen 2018 der Gesellscahfter führt in deren Steuererklärungen zwangläufig zu einer Änderung dort erklärter Kapitaleinkünfte; diese müssten entsprechend geändert werden. Die Festsetzungsfrist der EST-Bescheid endet am 31.12.2023. Die Änderungen aus dem Feststellungsbescheid können noch 2 Jahre nach Erlass des Bescheides übernommen werden. Können die Kapitaleinkünfte in den ESt-Erklärungen ebenfalls noch geändert werden, weil sonst Beträge doppelt berücksichtigt werden würden, oder ist die aufgrund des Fristendes hier nicht mehr möglich?
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