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Einkommensteuer,Betriebseinnahmen,Schadensersatzzahlung

Für eine GmbH und eine GmbH & Co. KG sind die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig bzw. richtig (Hinterlegung statt Offenlegung) beim Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das Bundesamt für Justiz hat in den Folgejahren entsprechende Bußgelder festgesetzt. Diese wurden von beiden Gesellschaften beim Steuerberater der Gesellschaft eingefordert, der diese Versäumnisse mutmaßlich zu vertreten hat, und auch bezahlt. Wie sind diese Schadensersatzforderungen in den (steuerlichen) Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH und KG zu erfassen? Macht die Rechtsform (Kapital- vs. Personengesellschaft) einen Unterschied?
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