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Tod eines Betriebsinhabers,Fortführung Unternehmen,§ 6 Abs. 3 EStG

Vorab: alle Beteiligten sind in Deutschland ansässig und dort zu 100 % steuerpflichtig Mandant A arbeitet als selbstständiger Buchhalter (gewerbliche Tätigkeit) und ermittelt seinen Einkünfte mittels Einnahmen-Überschuss- Rechnung. Mandant A stirbt im Februar 2023, sein Sohn B führt das Buchhaltungsbüro seines Vaters A weiter (B hat vorher bereits für A gearbeitet und kennt daher alle Mandanten des A). B erstellt daher eine zum Todeszeitpunkt eine Übergangsbilanz und möchte die darin enthaltenen Buchwerte in sein eigenes Betriebsvermögen übernehmen, um den Betrieb des A fortzuführen. Fragen: 1. Ist die Vorgehensweise von B richtig? 2. Wenn nein, kann A das Unternehmen von B ohne Aufdeckung der stillen Reserven fortführen?
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