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Rückkehr,gesetzliche Krankenversicherung,PKV

Unser Mandant ist Einzelunternehmer (§ 15 EStG) und 54 Jahre alt. Er möchte in die gesetzliche KV, also sozialversicherungspflichtig werden. Hierzu wird folgende Gestaltung gewählt: Arbeitgeber ist eine GmbH, an der die Ehefrau des Arbeitnehmers (unser Mandant) zu 100% beteiligt ist. Der Arbeitnehmer ist „Fremdgeschäftsführer“. Die GmbH führt den Betrieb des Einzelunternehmens des Arbeitnehmers fort. Hierzu wird ein Betriebsverpachtungsvertrag ab dem 01.11.2023 geschlossen. Bezüglich des Einzelunternehmens erzielt der Arbeitnehmer weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der monatliche Gewinn des Einzelunternehmens wird maximal 2.400,00 € monatlich betragen (44,1 % des Bruttogehalts, damit deutlich weniger als 80% des monatlichen Bruttogehalts). Der Arbeitnehmer erzielt ein monatliches Bruttogehalt i.H.v. 5.441,55 € (incl. PKW-Nutzung) (somit unter der JAE-Grenze i.H.v. 5.500,00 €); der Arbeitnehmer hat zum Beschäftigungsbeginn 01.11.2023 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. Die Beschäftigung wird voraussichtlich bis zum 31.12.2024 dauern; danach wird wieder das Einzelunternehmen vollumfänglich betrieben und es folgt eine freiwillige Krankenversicherung bei der gesetzlichen KV (die erforderliche Vorversicherungszeit von mindestens einem Jahr ist erfüllt). Sehen Sie Probleme in dieser Gestaltung?
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