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Bewertung von Wirtschaftsgütern,§ 7 EStG,§ 6 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat Büroräume und eine dazugehörige Garage gemietet. Die Vorsteuer aus der Miete wird jeden Monat geltend gemacht. Nach längerer Überlegung hat sich unser Mandant dazu entschieden, aus der Garage ein Lagerplatz zu errichten. Nach Absprache mit dem Vermieter, hat er eine Freigabe erhalten. Es wurden Gipswandbauplatten angebaut, Malerarbeiten sowie Bodenarbeiten geleistet. (Fotodokumentationen sind vorhanden) Nach Absprache mit dem Vermieter, würde der Vermieter die Garage so übernehmen, wenn das Mietverhältnis irgendwann beendet wird. Die Laufzeit der Miete wurde auf 5 Jahre festgelegt, Beginn war Mai 2022. In der Buchhaltung ist jetzt die Rechnung über die Baumaßnahmen aufgetaucht, sie beträgt Brutto 14.518,-€. Frage: die Vorsteuer ist ja abziehbar, muss der Aufwand aktiviert werden und dann über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben werden? Oder sind es sofort abzugsfähige Aufwendungen?
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