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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Führerschein

Unser Mandant hat einen Malerbetrieb mit einigen Fahrzeugen. Inzwischen hat er fünf Arbeitnehmer, die keinen Führerschein besitzen. Dieser ist jedoch notwendig, um mit den betrieblichen Bullis zu den Kunden zu fahren und zwischendurch Material und/oder Werkzeug zu besorgen. Handelt es sich in diesem Fall der Kostenübernahme der Führerschein-Rechnungen um Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug? Die Mitarbeiter sollen den Nettobetrag der Gesamtrechnung in Raten zurückbezahlen.
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