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latente,Steuer

Sehr geehrte Damen und Herren, es stellt sich die Frage, ob latente Steuern auf nachfolgende Sachverhalte zu bilden sind im handelsrechtlichen Jahresabschluss: Differenz 1: Anteile an verbundenen Unternehmen (Personengesellschaft z.B. KG) werden in der Handelsbilanz mit den Anschaffungskosten bilanziert, während in der Steuerbilanz mittels der Spiegelbildmethode der Buchwert analog der Kapitalkontenentwicklung bilanziert wird. Sind hinsichtlich dieser unterschiedlichen Vorgehensweise, Differenzen aus Teilwert in der Handelsbilanz und Buchwert in der Steuerbilanz, aber auch aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, bspw. in der KG und aus phasenverschobener Gewinnverwendung zwischen Handels- und Steuerbilanz latente Steuern zu bilden? Differenz 2: Im Rahmen einer Einbringung nach § 20 UmwStG wurde steuerlich ein Ausgleichsposten gebildet in der Steuerbilanz. Sind auf diesen steuerlichen Ausgleichposten in der Handelsbilanz latente Steuern zu bilden? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Hans Täumel
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