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Veräußerung von Markenrechten,Nachhaltigkeit,ESt,USt,§ 2 EStG,§ 2 UStG

Mein Mandant hat eingetragene Markenrechte, die er gegen einen Veräußerungspreis von T€ 75 (AK/HK von T€ 1) veräußern wird. Er hat keinen Gewerbebetrieb, beteiligt sich also nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Geschäftsverkehr. Können diese Markenrechte, die er selbst erschaffen hat, Privatvermögen sein und zu einer ertragssteuerfreien Veräußerung führen? Wird er durch diesen einmaligen Verkauf umsatzsteuerpflichtig?
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