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Wechsel,gesetzliche Krankenversicherung,§ 5 Abs. 1 SGB V

Mandant möchte einen Arbeitnehmer einstellen. Zukünftiger Arbeitnehmer: 54 Jahre alt, war bislang hauptsächlich in der privaten Krankenversicherung versichert. Möchte nun aufgrund der Gehaltshöhe in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ist das möglich? Wenn ja, gibt es eine Mindestdauer die der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber verbleiben muss um zukünftig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben?
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